Schul­pro­gramm

Aus­zug aus dem Schul­pro­gramm der Gesamt­schu­le Niederkassel:

Unse­re Basis — 
UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on

Bereits im Jahr 1979, dem „Jahr des Kin­des“, wur­de vor­ge­schla­gen, in den Ver­ein­ten Natio­nen eine Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on zum Schutz des Kin­des zu ent­wi­ckeln. Die Aus­ar­bei­tung dau­er­te zehn Jah­re. Am 20. Novem­ber 1989 haben dann Poli­ti­ker fast aller Staa­ten der Welt einen Ver­trag über die Kin­der­rech­te geschlos­sen. Mitt­ler­wei­le wur­de die ursprüng­li­che Kon­ven­ti­on durch drei Zusatz­pro­to­kol­le ergänzt, das letz­te Pro­to­koll stammt aus dem Jahr 2011. Ab dem 05. April 1992 gilt die Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on auch in Deutsch­land, für alle Kin­der und Jugend­li­chen bis zum 18. Lebensjahr.


Mit der Schul­grün­dung im Schul­jahr 2015/16 ori­en­tiert sich das Leben, Ler­nen und päd­ago­gi­sche Vor­ge­hen an der Gesamt­schu­le Nie­der­kas­sel an den Grund­la­gen der UN-Kinderrechtskonvention.


Alle Kolleg*innen des Grün­dungs­teams haben sich im ers­ten Jahr dar­auf geei­nigt und alle neu hin­zu­kom­men­den Lehr­kräf­te machen sich daher mit den Aus­zü­gen der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on ver­traut. Auf dem Info­lauf­werk der Schul­com­pu­ter sind die Infor­ma­tio­nen allen zugänglich.


In der zwei­ten Lehrer*innenkonferenz des Grün­dungs­schul­jah­res 2015/16, im Sep­tem­ber 2015, wur­den die Ergeb­nis­se der Befra­gung der Kin­der und Jugend­stif­tung von Ganztagsschüler*innen nach ihren Bedürf­nis­sen aus­ge­wer­tet und die­se in Bezug zur Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on gesetzt. Die Lehr­kräf­te der Gesamt­schu­le Nie­der­kas­sel haben sich seit­dem dazu ver­pflich­tet, die­se Bedürf­nis­se der Kin­der als Basis ihrer Tätig­keit zu akzep­tie­ren und Bedin­gun­gen im Schul­all­tag zu schaf­fen, um die Bedürf­nis­se von Kin­dern im Ganz­tag ange­mes­sen umzusetzen.

Das gesam­te Schul­pro­gramm der Gesamt­schu­le Nie­der­kas­sel fin­den Sie hier: