Bereits im Jahr 1979, dem „Jahr des Kindes“, wurde vorgeschlagen, in den Vereinten Nationen eine Kinderrechtskonvention zum Schutz des Kindes zu entwickeln. Die Ausarbeitung dauerte zehn Jahre. Am 20. November 1989 haben dann Politiker fast aller Staaten der Welt einen Vertrag über die Kinderrechte geschlossen. Mittlerweile wurde die ursprüngliche Konvention durch drei Zusatzprotokolle ergänzt, das letzte Protokoll stammt aus dem Jahr 2011. Ab dem 05. April 1992 gilt die Kinderrechtskonvention auch in Deutschland, für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr.
Mit der Schulgründung im Schuljahr 2015/16 orientiert sich das Leben, Lernen und pädagogische Vorgehen an der Gesamtschule Niederkassel an den Grundlagen der UN-Kinderrechtskonvention.
Alle Kolleg*innen des Gründungsteams haben sich im ersten Jahr darauf geeinigt und alle neu hinzukommenden Lehrkräfte machen sich daher mit den Auszügen der UN-Kinderrechtskonvention vertraut. Auf dem Infolaufwerk der Schulcomputer sind die Informationen allen zugänglich.
In der zweiten Lehrer*innenkonferenz des Gründungsschuljahres 2015/16, im September 2015, wurden die Ergebnisse der Befragung der Kinder und Jugendstiftung von Ganztagsschüler*innen nach ihren Bedürfnissen ausgewertet und diese in Bezug zur Kinderrechtskonvention gesetzt. Die Lehrkräfte der Gesamtschule Niederkassel haben sich seitdem dazu verpflichtet, diese Bedürfnisse der Kinder als Basis ihrer Tätigkeit zu akzeptieren und Bedingungen im Schulalltag zu schaffen, um die Bedürfnisse von Kindern im Ganztag angemessen umzusetzen.
Das gesamte Schulprogramm der Gesamtschule Niederkassel finden Sie hier: